Benutzerreglement

Herzlich willkommen im Waldhaus Bärenhölzli, Kreuzlingen!
Das Waldhaus mit Feuerstelle darf nur mit einer gültigen Reservation benutzt werden.

Benutzerkreis

Präsenzliste

Das Waldhaus mit seinen Einrichtungen (WC/Unterrichtsmaterial) und Feuerstelle steht in erster Linie für schulische, forstliche und städtische Zwecke zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Infrastruktur auch weiteren Interessenten vermietet werden. Alle Benutzer tragen sich in die Präsenzliste ein und bringen allfällige Bemerkungen zu Zustand, Material, Anschaffungswünschen usw. an oder teilen dies Förster P. Rienth mit

Benutzungsauflagen

Aufräumen, Reinigung

Das Waldhaus kann in der Regel von 0700-2400 Uhr benützt werden. Reservationen erfolgen halbtage- oder tageweise. Abendnutzung gilt als Halbtag. Elektrische Installationen und Musikanlagen sind nicht gestattet. Im Haus sind Hausschuhe zu tragen. Das ordentliche Aufräumen und Wischen erfolgt durch die Benutzer. Sachbeschädigungen und Reinigung für übermässige Verschmutzung werden in Rechnung gestellt.

Reservationen, Schlüsselübernahme und - Rückgabe für Schulen

Parkplätze

Reservationen nimmt Revierförster P. Rienth entgegen ( 071 / 688 55 15 oder unter www.waldhaus-baerenhoelzli.ch ).  Der Schlüssel kann im Forsthof bezogen werden. Mit der Übernahme des Schlüssels erhält der Benutzer das Benutzerreglement und erklärt sich damit einverstanden. Nach der Benutzung ist der Schlüssel im Forsthof zurückzugeben oder im Schlüsselkasten zu hinterlegen. Dabei sind Schäden und Verluste zu melden.  

Auf dem Areal des Forsthofes dürfen keine Autos abgestellt werden. Es sind die markierten Parkplätze beim Tanklager Lengwil zu benützen.

Ausnahmen (Transport von Behinderten, Material usw.) werden mit dem Forst abgesprochen.

 

Tarife, Kosten

Versicherung

Anrecht auf unentgeltliche Benutzung haben: Die Versicherung gegen Unfälle und Schäden aller Art ist Sache der Benutzer. Von der Trägerschaft wird jede Haftung abgelehnt.
  • Schulklassen der Beitragsgemeinde
  • Schulklassen welche von Pro Natura betreut werden
  • Der Forstdienst des Kantons Thurgau
  • Beitragsgemeinden und forstliche Organisationen der Region Kreuzlingen
  • Anlässe der schulischen Weiterbildung
Für Anlässe, welche von der Begleitgruppe genehmigt werden und im Einklang mit den Zielen des Waldhauses stehen, werden folgende Gebühren erhoben:  
  •  Fr.  50.-- pro Halbtag/Abend  Schulen der Region
  • Fr. 100.-- pro Tag Schulen der Region
Für Firmen und andere Benutzer pauschal pro Tag Fr. 150.--

Darin enthalten ist die Benutzung von Schulungsraum, Feuerstelle und WC. Bei der Schlüsselübergabe kann der Betrag bar bezahlt werden oder mit EZ überwiesen werden.